„Ihre individuelle Ruhestands- und Rentenplanung“ – Gestalten Sie selbstbestimmt und sicher Ihren Ruhestand“
Die Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. Mit dem stetigen Anstieg der Lebenserwartung und den Veränderungen in der Arbeitswelt wird die Notwendigkeit einer effektiven Altersvorsorge immer offensichtlicher. Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern.
Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig in private Altersvorsorge zu investieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Altersvorsorge, darunter beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente, private Rentenversicherungen und Investments in Fonds.
Jede dieser Optionen hat unterschiedliche Voraussetzungen, und die Wahl hängt von individuellen Bedürfnissen, Zielen und der finanziellen Situation ab.




Private Renten Versicherung
Riester-Rente
• Attraktive staatliche Zulagen: Jährliche Grundzulage von 175 Euro pro Person, Kinderzulage von 185 Euro für bis Ende 2007 geborene Kinder und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.
• Möglicher steuerlicher Vorteil: Beitragszahlungen (inklusive Zulagen) können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, mit Günstigerprüfung durch das Finanzamt.
• Berufseinstiegs-Bonus von einmalig 200 Euro im ersten Beitragsjahr für Riester-Sparende unter 25 Jahren, die die vollen 4 % ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens sparen.
• Sparpausen bei finanziellen Engpässen möglich.
• Hartz IV-sicher in der Ansparphase für Zulagenberechtigte mit Dauerzulagenantrag (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.11.2017).
• Förderunschädliche Vererbung in der Anspar- und Rentenbezugsphase möglich.
• Geeignet für Immobilienfinanzierung (Wohn-Riester).
• Mindestbeitragssumme nur 60 Euro und maximal 2.100 Euro pro Jahr (inklusive Zulagen).
*Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich 4 % Ihres Vorjahresbruttogehalts (abzüglich Zulagen) einzahlen.
Rürup-Rente
• Steuerlich absetzbar (90 % im Jahr 2021, steigend auf 100 % bis 2025) bis zu den Höchstgrenzen¹ von 25.787 Euro für Ledige bzw. 51.574 Euro für Verheiratete (zusammen veranlagt).
• Hartz IV-sicher in der Ansparphase.
• Berücksichtigung von Beiträgen einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in der steuerlichen Absetzbarkeit.
• Kombinierbar mit einer Hinterbliebenenvorsorge.
• Durch lebenslange Rentenzahlung ermöglicht die Rürup-Rente eine zuverlässige Altersplanung.
• Keine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Rentenbezugszeit für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KvdR). ¹ Höchstgrenzen müssen gegebenenfalls um Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungswerken oder Anwartschaften auf betriebliche Altersvorsorge (bAV) gekürzt werden.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
• Geförderte Einzahlung in den Vertrag (steuer- und sozialversicherungsfrei).
• Spürbare Förderung, da der Nettoaufwand geringer als die Bruttoeinzahlung ist.
• Mögliche Rabatte und Sonderkonditionen über den Arbeitgeber.
• Möglichkeit einer Invaliditätsabsicherung mit vereinfachten Zugangskriterien.
• Hartz IV-, pfändungs- und insolvenzsicher in der Ansparphase.
• Option auf Kapitalauszahlung.
• Sparpausen bei finanziellem Engpass.
• Flexibilität: Mitnahme bei einem Arbeitgeberwechsel ist in der Regel möglich.
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